AGB
Definitionen und Auslegung
Definitionen
| Artikel | bezeichnet jeden Artikel oder Abschnitt der AGB. |
| ZGB | bezeichnet das Schweizerische Zivilgesetzbuch (SR 210). |
| AGB | haben die auf Seite 1 dieses Dokuments definierte Bedeutung. |
| Kunde | jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und eine Bestellung aufgibt. Die AGB gelten nicht für Verbraucher. |
| OR | bezeichnet das Schweizerische Obligationenrecht (SR 220). |
| Incoterms | bezeichnet die von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms®-2020-Regeln. |
| Angebot | bezeichnet die vom Verkäufer erstellte Offerte oder das Preisangebot. |
| Artikelnummer | bezeichnet jede einzelne Position einer Bestellung, die durch eine Zeichnung, einen technischen Plan oder ihre eigene Artikelnummer identifiziert wird. |
| Verkäufer | Selba S.A. (CHE-107.863.089). |
Auslegung
Alle in den AGB verwendeten Begriffe sind in dem Geschlecht und der Zahl zu verstehen, die die Umstände erfordern. Die Überschriften der Artikel dienen nur der Übersichtlichkeit und sollen die Auslegung der AGB nicht beeinflussen.
Geltungsbereich
Diese AGB sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Sie gelten für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und dem Kaufvertrag geht Letzterer vor.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für eine Bestellung gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft sind; spätere Änderungen gelten nicht für bereits bestätigte Bestellungen.
Produkte & Beschreibung
Obwohl der Verkäufer bestrebt ist, den Kunden so genau wie möglich zu informieren, können Abbildungen und Beschreibungen geringfügig von den tatsächlich gelieferten Produkten abweichen. Sie dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Preis, Nebenkosten und Zahlung
Preis
Alle Preise verstehen sich in CHF, EUR, GBP oder USD. Sie verstehen sich ohne MwSt. und ohne die in Art. 4.2 bis 4.4 aufgeführten Nebenkosten.
Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage ab Ausstellung gültig. Massgebend ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis.
Gilt ein in diesen AGB in CHF angegebener Schwellenwert für einen in einer anderen Währung ausgewiesenen Preis, so erfolgt die Umrechnung zum Kurs, der am Datum des Angebots gilt.
Ausfuhrlieferungen sind von der Schweizer MwSt. befreit, sofern der Verkäufer die erforderlichen Zollnachweise erhält.
Produktionseinrichtungsgebühr
Für jede Artikelnummer, deren Netto-Produktwert ohne MwSt. und Nebenkosten unter CHF 300.— liegt und deren bestellte Menge unter 100 Stück liegt, wird eine Produktionseinrichtungsgebühr von CHF 200.— in Rechnung gestellt.
Die Gebühr entfällt, wenn mindestens einer dieser beiden Schwellenwerte erreicht wird. Eine Bestellung, die mehrere Artikelnummern umfasst, zieht so viele Produktionseinrichtungsgebühren nach sich, wie es Artikelnummern gibt, die diese Bedingungen erfüllen.
Versandvorbereitungsgebühr
Für jede Sendung wird eine Vorbereitungsgebühr erhoben, die den tatsächlichen Verpackungs- und Bearbeitungskosten entspricht, mindestens jedoch CHF 25.—.
Vom Kunden gewünschte Teillieferungen ziehen eine Vorbereitungsgebühr je Sendung nach sich. Vom Verkäufer beschlossene Teillieferungen ziehen eine einmalige solche Gebühr nach sich.
Eilzuschlag
Verlangt der Kunde eine eilige Produktion, nämlich innerhalb von 1 bis 5 Werktagen ab Eingang der Bestellung, und nimmt der Verkäufer diesen Wunsch an, so wird ein Eilzuschlag von CHF 400.— in Rechnung gestellt.
Der eilige Charakter der Bestellung und der entsprechende Zuschlag werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Die eilige Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der in Art. 8.4 aufgeführten Ereignisse.
Der Zuschlag bleibt geschuldet, wenn die eilige Lieferfrist aus Gründen überschritten wird, die dem Kunden oder einem Dritten zuzurechnen sind.
Zahlungen
Anzahlung
Der Verkäufer kann, wie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben, bei Bestellung eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises, gegebenenfalls einschließlich MwSt., verlangen.
Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet. Sie stellt eine Anzahlung und kein Draufgeld im Sinne von Art. 158 OR dar. Der Verkäufer ist erst nach Eingang der Anzahlung verpflichtet, mit der Produktion zu beginnen.
Zahlungsmittel
Bei Zahlung per Rechnung zahlt der Kunde den vollen Preis innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung.
Bei Zahlung per Vorüberweisung nimmt der Kunde die Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung vor. Die Bankverbindung wird auf Anfrage mitgeteilt. Die Lieferung erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs gerät der Kunde durch blossen Ablauf der Frist in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR).
Ab Fälligkeit ist ein Verzugszins von 8 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 Abs. 3 OR). Für jede Mahnung werden Verwaltungsgebühren von CHF 20.— berechnet.
Verrechnung
Der Kunde darf seine Forderungen, sofern sie bestritten oder nicht gerichtlich anerkannt sind, nicht mit denjenigen des Verkäufers verrechnen (Art. 126 OR).
Eigentumsvorbehalt
Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers (Art. 715 ZGB). Vor dem Eigentumsübergang darf der Kunde die Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder belasten noch abtreten.
Rückerstattungen
Jede Rückerstattung erfolgt über das für die Bestellung verwendete Zahlungsmittel, innerhalb eines Richtzeitraums von etwa 30 Tagen.
Produktverfügbarkeit
Angaben zur Verfügbarkeit dienen nur der Orientierung und können jederzeit geändert werden.
Zustandekommen des Vertrags
Mit der Bestätigung der Bestellung gibt der Kunde dem Verkäufer ein festes und verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermittelt.
Stornierung und Änderung der Bestellung
Stornierung durch den Verkäufer
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine noch nicht gelieferte Bestellung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. In diesem Fall wird eine etwaige erhaltene Anzahlung dem Kunden vollständig erstattet, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung.
Stornierung & Änderung durch den Kunden
Der Kunde kann die Bestellung schriftlich stornieren oder ändern, solange die Produktion noch nicht begonnen hat.
Sobald die Produktion begonnen hat, ist eine Stornierung oder Änderung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich; der Kunde erstattet dann die bereits angefallenen Kosten, einschließlich Material, Masken, Werkzeuge und Produktionsstunden, mindestens jedoch in Höhe der Anzahlung, die dem Verkäufer verbleibt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Ersatz für jeden weiteren Schaden zu verlangen.
Nach dem Versand ist jede Stornierung ausgeschlossen; der Kunde bleibt verpflichtet, das Produkt zu bezahlen und entgegenzunehmen.
Lieferung
Liefergebiete
Die Produkte werden an die vom Kunden angegebene Adresse versandt.
Incoterms
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise DAP am im Angebot angegebenen Bestimmungsort (Incoterms® 2020). Einfuhrformalitäten und -kosten, Zölle und Einfuhrsteuern trägt der Kunde. Das Entladen obliegt dem Kunden.
Gibt der Kunde eine von der im Angebot genannten abweichende Lieferadresse an, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis anzupassen. Auf Wunsch des Kunden kann bei Ausstellung des Angebots eine Offerte unter einem anderen Incoterm erstellt werden.
Auf den Dokumenten des Kunden angegebene Incoterms sind für den Verkäufer nicht verbindlich. Der Verkäufer verkauft nicht DDP; ein etwaiger DDP-Hinweis auf einem Kundendokument ist unwirksam.
Lieferkosten
Bei DAP sind die Transportkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort im Preis enthalten. Die Versandvorbereitungsgebühr gemäß Art. 4.3 wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist bei einer falschen Adresse oder bei Nichterfüllung der ihm obliegenden Einfuhrformalitäten allein für die Nichtlieferung verantwortlich.
Produktions- und Lieferfristen
Die minimale Produktionsfrist beträgt 4 Wochen. Diese Frist ist ein Richtwert. Sie beginnt mit dem spätesten der folgenden Daten:
- schriftliche Freigabe der Zeichnungen durch den Kunden;
- Eingang der vom Kunden gelieferten Teile beim Verkäufer;
- Eingang der Anzahlung oder der Vorauszahlung, sofern erforderlich.
Die tatsächliche Frist wird bei Eingang der Bestellung bestätigt. Angegebene Fristen stellen keinen Fixtermin im Sinne von Art. 108 OR dar. Art. 4.4 bleibt vorbehalten.
Gefahrübergang
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht auf den Kunden über, wenn die Produkte ihm am vereinbarten Bestimmungsort, nicht entladen, zur Verfügung gestellt werden.
Bei offensichtlichem Schaden hält der Kunde bei Erhalt Vorbehalte gegenüber dem Frachtführer fest und informiert den Verkäufer unverzüglich.
Wird die Lieferung aus einem dem Kunden zuzurechnenden Grund verhindert oder verzögert, insbesondere durch fehlende Einfuhrabfertigung, geht die Gefahr am vereinbarten Datum der Bereitstellung auf den Kunden über, und die Lager-, Standgeld- und Rücksendekosten trägt der Kunde.
Vom Kunden gelieferte Zeichnungen und Teile
Der Kunde sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Zeichnungen, Plänen und Dateien besitzt, und stellt den Verkäufer von jeglichen Ansprüchen Dritter in dieser Hinsicht frei.
Vom Kunden gelieferte Teile reisen auf Gefahr des Kunden. Der Verkäufer prüft sie bei Erhalt nur hinsichtlich Menge und offensichtlichem Zustand. Der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung, die Konformität oder Funktionalität der vom Kunden freigegebenen Zeichnungen zu überprüfen.
Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der vom Kunden gelieferten Teile, während sie sich beim Verkäufer befinden, ist die Haftung des Verkäufers auf den Wiederbeschaffungswert des Rohsubstrats beschränkt, unter Ausschluss des Mehrwerts, der Entwicklungskosten und jedes indirekten Schadens. Es obliegt dem Kunden, seine Teile zu versichern.
Nicht innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Arbeiten abgeholte Teile können auf Kosten des Kunden gelagert oder nach einer erfolglos gebliebenen schriftlichen Mahnung entsorgt werden.
Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind, die ihren Wert aufheben oder erheblich mindern (Art. 197 OR). Die Gewährleistung deckt keine normale Abnutzung, keine durch unsachgemäßen Gebrauch verursachten Schäden und keine Unfallschäden ab.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Erhalt zu melden; verborgene Mängel bei ihrer Entdeckung, unter Angabe der Bestellnummer, der Beschreibung und, wenn möglich, von Fotografien.
Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung. Im Falle eines Mangels wählt der Verkäufer zwischen Nachbesserung, Ersatz oder einer Preisminderung. Die Wandelung des Vertrags ist ausgeschlossen. Art. 199 und Art. 210 Abs. 6 OR bleiben vorbehalten.
Haftung
Der Verkäufer haftet für jeden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden. Die Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind insbesondere:
- indirekte Schäden;
- entgangener Gewinn;
- Schäden infolge von Verzug oder unsachgemäßem Gebrauch;
- Fälle höherer Gewalt.
Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) und die Produktehaftung gemäß dem PrHG (SR 221.112.944) bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzug, die auf ein Ereignis außerhalb seines angemessenen Einflussbereichs zurückzuführen sind, einschließlich Zufall, Naturkatastrophe, Brand, Epidemie, Krieg, behördlicher Anordnung, Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, Unterbrechung der Energieversorgung, Knappheit an Substraten oder Rohstoffen, Cyberangriff, Streik oder Ausfall eines Subunternehmers.
Die Fristen sind für die Dauer des Hindernisses ausgesetzt, und der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich.
Dauert das Hindernis länger als drei Monate, kann jede Partei die Bestellung hinsichtlich des nicht erfüllten Teils durch schriftliche Mitteilung und ohne Entschädigung auf beiden Seiten kündigen; der Kunde erstattet die bereits angefallenen Kosten gemäß Art. 7.2.
Ausfuhrkontrolle
Die Produkte können der Schweizer Güterkontrollgesetzgebung (GKG, SR 946.202; GKV, SR 946.202.1) sowie ausländischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen.
Der Kunde informiert den Verkäufer bei Ausstellung des Angebots über die Endverwendung und den Endbestimmungsort der Produkte. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Bestellung auszuführen, solange die erforderlichen Bewilligungen nicht erteilt wurden.
Wird eine Bewilligung verweigert, entzogen oder an unannehmbare Bedingungen geknüpft, oder würde die Ausführung gegen anwendbare Sanktionen verstoßen, kann der Verkäufer die Bestellung ohne Entschädigung aussetzen oder kündigen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nicht unter Verstoß gegen die anwendbaren Bestimmungen wieder auszuführen.
Verschiedenes
Teilnichtigkeit
Jede gegen zwingendes Schweizer Recht verstoßende Bestimmung ist abtrennbar; ihre Nichtigkeit berührt die übrigen Klauseln nicht.
Verzicht
Der gelegentliche Verzicht des Verkäufers auf seine Rechte stellt keinen endgültigen Verzicht dar.
Sprache
Diese AGB sind in französischer und englischer Sprache abgefasst. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden Fassungen geht die französische Fassung vor.
Kontaktdaten & Mitteilungen
Geistiges Eigentum
Sämtliche Inhalte des Verkäufers sind sein ausschließliches Eigentum. Die AGB dürfen nicht als Übertragung von Rechten ausgelegt werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) und gegebenenfalls nach der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt, die unter selba.ch verfügbar ist.
Anwendbares Recht
Die AGB unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des CISG (Wiener Kaufrecht).
Streitbeilegung
Jeder Streit im Zusammenhang mit den AGB oder mit Bestellungen unterliegt der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Genf (GE), Schweiz, vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, am ordentlichen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.
Kontakt für rechtliche Mitteilungen
Alle förmlichen rechtlichen Mitteilungen an das Unternehmen sind per Einschreiben an die im Footer angegebene Adresse oder über die eigens dafür vorgesehene rechtliche E-Mail-Adresse zu senden.
Haben Sie Fragen zu unseren Verkaufsbedingungen oder benötigen Sie eine Erläuterung zu einer bestimmten Klausel? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
info@selba.ch +41 22 775 33 50Version V_1.0 — Stand: 18. Juli 2026 | Selba S.A., Route des Fayards 243, 1290 Versoix, Schweiz | MwSt. CHE-107.863.089